Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Kroatien ein neues Gesetz in Kraft, das wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer, Gebäudeverwalter und Bauunternehmen mit sich bringt. Ziel ist es, das ästhetische Erscheinungsbild der Städte zu verbessern und unkontrollierte bauliche Maßnahmen einzuschränken. Eine der zentralen Regelungen betrifft die Installation von Klimaanlagen und Satellitenschüsseln an Fassaden.
Klimaanlagen-Verbot an sichtbaren Fassaden
Laut der neuen Gesetzgebung dürfen Klimaanlagen und Satellitenschüsseln nicht mehr an straßenseitigen Fassaden angebracht werden, wenn sie von der Straße aus sichtbar sind. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, ein harmonisches und ordentliches Stadtbild zu schaffen.
Geldstrafen bei Verstößen:
- Privatpersonen: 1.000 bis 5.500 Euro
- Unternehmen: bis zu 10.000 Euro
Einschränkungen bei baulichen Veränderungen
Zusätzlich zu den Klimaanlagen-Regelungen gelten strenge Vorschriften für bauliche Veränderungen wie das Schließen von Balkonen, Loggien oder Terrassen. Solche Maßnahmen dürfen nur mit der Zustimmung der Miteigentümer und zuständigen Behörden durchgeführt werden. Ohne Genehmigung drohen hohe Strafen für die Eigentümer und die ausführenden Firmen.
Neue Regeln für die Vermietung von Wohnungen
Die kurzfristige Vermietung von Wohnungen an Touristen oder Arbeiter wird ebenfalls reguliert. Künftig ist die Zustimmung von 80 % der Miteigentümer eines Gebäudes erforderlich, bevor eine Wohnung vermietet werden darf.
Bußgelder bei Nicht-Einhaltung:
- Eigentümer: 2.000 bis 10.000 Euro
Diese Regelung soll die Lebensqualität der anderen Bewohner schützen und sicherstellen, dass touristische Nutzungen keine Beeinträchtigungen verursachen.
Zugangspflicht für Gebäudeverwalter und Versicherungspflicht
Miteigentümer sind verpflichtet, dem Gebäudeverwalter oder dessen Vertreter Zugang zu ihren Einheiten zu gewähren, wenn Wartungsarbeiten oder Reparaturen erforderlich sind. Eine Verweigerung kann mit Geldstrafen von bis zu 5.500 Euro geahndet werden.
Darüber hinaus müssen Eigentümer eine Gebäudeversicherung abschließen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Ausnahmen und staatliche Unterstützung
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend. Bereits bestehende Klimaanlagen, Antennen oder geschlossene Balkone sind von den neuen Regelungen ausgenommen.
Zudem plant der Staat, Projekte wie die Installation von Aufzügen oder die Renovierung von Fassaden zu fördern. Diese Maßnahmen sollen teilweise mit staatlichen Mitteln finanziert werden, um die Lebensqualität in urbanen Gebieten zu erhöhen.
Fazit: Ein Schritt zu mehr Ästhetik und Lebensqualität
Mit diesem Gesetz setzt Kroatien ein Zeichen für die Verbesserung des städtischen Erscheinungsbilds und der Lebensqualität. Die neuen Regelungen stellen sicher, dass bauliche Eingriffe kontrolliert und im Einklang mit den Interessen aller Bewohner durchgeführt werden. Eigentümer, Gebäudeverwalter und Bauunternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um Strafen zu vermeiden und gesetzeskonform zu handeln.
Bleiben Sie informiert über rechtliche Änderungen in Kroatien und schützen Sie Ihre Immobilie vor ungewollten Konsequenzen!