Immobilien auf der Insel Krk für Langzeitmiete, Langzeiturlaub und Überwintern
Auf dieser Seite finden Sie eine übersichtlich zusammengestellte Auswahl an Immobilien, die sich ideal für längere Aufenthalte auf der Insel Krk eignen. Alle hier gelisteten Objekte wurden von lokalen Insidern sorgfältig ausgewählt – mit Fokus auf Qualität, verlässliche Vermieter und ideale Wohnbedingungen für Langzeitmieter.
Ganz gleich, ob Sie mehrere Monate auf Krk arbeiten möchten, eine ruhige Auszeit im Winter suchen oder die Insel für einen Langzeiturlaub zu Ihrem Zuhause machen: Unsere Auswahl an Immobilien bieten für jede Lebenssituation die passende Lösung.
Auf Krk zu leben bedeutet nicht nur, einen Wohnsitz am Meer zu haben – es bedeutet, den Rhythmus der Wellen als täglichen Taktgeber zu wählen und die Gelassenheit der Insel in den eigenen Alltag zu integrieren.
Für einen rechtssicheren Mietvertrag benötigen Sie in der Regel Ihren Reisepass oder Personalausweis sowie die kroatische Steuernummer OIB (Osobni identifikacijski broj). Diese ist unkompliziert beim örtlichen Finanzamt erhältlich und ist auch für die Anmeldung von Internet oder Strom notwendig.
Ja, bei Langzeitmieten (ab 12 Monaten) ist eine Kaution von einer bis zwei Monatsmieten Standard. Diese dient als Sicherheit für den Vermieter und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung nach Mietende zurückerstattet.
Das ist unterschiedlich. Bei unseren Studios bieten wir eine Warmmiete (all-inclusive) an, um Ihnen maximale Planungssicherheit zu geben. Bei den größeren Wohnungen wird der Strom oft separat nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, während Wasser oder Müllabfuhr bereits inkludiert sein können oder pauschal berechnet werden.
In Kroatien ist es für beide Seiten sehr empfehlenswert, den Mietvertrag von einem Notar beglaubigen zu lassen (Solemnizacija). Dies bietet rechtliche Sicherheit bei Unstimmigkeiten und ist oft Voraussetzung, wenn Sie Ihren offiziellen Wohnsitz (Boravište) polizeilich anmelden möchten.
Ja, bei einer Mietdauer ab 12 Monaten ist eine Anmeldung des vorübergehenden Aufenthalts (Privremeni boravak) bei der zuständigen Polizeistation möglich und für EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben, sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der unterzeichnete Mietvertrag dient hierfür als Nachweis.

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