Motorboot zur Miete auf der Insel Krk – ideal für Tagesausflüge für bis zu 6-12 Personen.

Charterbedingungen

Allgemeine Charter- und Mietbedingungen

1. Inklusiv- und Exklusivleistungen

  • Im Mietpreis enthalten: Die Nutzung des gebuchten Bootes, die Bootsversicherung, der feste Liegeplatz im Hafen Krk (Dunat), die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung sowie die Endreinigung bei der Übergabe.
  • Nicht enthalten: Kraftstoffkosten (das Boot wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden) sowie Hafengebühren in anderen Häfen.

2. Verantwortlichkeit und Führung des Bootes

  • Der Mieter/Charterer bestätigt, dass er oder der vorgesehene Skipper über die notwendigen amtlichen Führerscheine, Lizenzen und nautischen Kenntnisse verfügt, die für das Führen des Bootes in den kroatischen Küstengewässern zwingend erforderlich sind.
  • Die Verantwortung für die sichere Navigation, die Einhaltung der Vorschriften und das Verhalten an Bord liegt zu 100 % beim Mieter.

3. Zahlungsbedingungen

  • Anzahlung: Zur verbindlichen Reservierung des Bootes ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises über die Online-Plattform (Krk-info.eu) zu leisten.
  • Restzahlung: Der verbleibende Restbetrag des Mietpreises wird direkt vor Ort bei der Bootsübergabe an den offiziellen Vermieter (O.U.U.T. Phoenix) gezahlt. Der Vermieter stellt dem Gast hierüber die Gesamtrechnung aus.

4. Übernahme, Rückgabe und Verspätung

  • Zeiten: Die Übergabe erfolgt zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten. Das Boot muss pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch bis 19:00 Uhr, im Hafen zurück sein.
  • Kraftstoff & Verspätung: Das Boot muss mit vollem Tank zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache werden Gebühren für verlorene Zeit (mindestens 50 EUR) sowie eventuelle Kraftstoffkosten berechnet.

5. Nutzungsbeschränkungen

  • Es ist strengstens untersagt, das Boot Dritten zu überlassen oder unterzuvermieten, eine unzulässige Anzahl von Personen zu befördern oder andere Wasserfahrzeuge zu schleppen (außer in absoluten Notfällen).

6. Technische Sorgfaltspflicht und Betrieb

  • An Bord ist geeignetes Schuhwerk (helles Sohlenprofil) zu tragen oder barfuß zu gehen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, während der Fahrt den Ölstand und die Motorkühlung zu überwachen. Motorschäden, die durch Ölmangel oder mangelnde Kühlung entstehen, sind nicht versichert und gehen voll zu Lasten des Mieters. Technische Mängel oder Unregelmäßigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

7. Erlaubtes Fahrgebiet

  • Das Boot darf ausschließlich in einem Bereich von bis zu 3 Seemeilen (3 Nm) von der Küste und den Inseln entfernt sowie innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer genutzt werden. Das Verlassen der kroatischen Hoheitsgewässer ist ausdrücklich untersagt.

8. Kaution und Haftung

  • Vor Antritt der Fahrt ist die im Vertrag festgelegte Kaution (Sicherheitspersonen-/Schadenskaution) beim Vermieter zu hinterlegen.
  • Bei Beschädigungen am Boot oder Verlust von Ausrüstung wird die Kaution einbehalten bzw. zur Schadendeckung herangezogen.

9. Ausfall des Bootes

  • Sollte das gebuchte Boot (oder ein gleichwertiges Ersatzboot) aus unvorhergesehenen Gründen vom Vermieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt werden können, wird die geleistete Anzahlung in voller Höhe an den Kunden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Polster, Oberflächen und Sonnenschutzmittel

  • Beschädigungen, hartnäckige Verfärbungen oder Flecken auf den Boots polstern und Oberflächen, die nachweislich durch die Verwendung von Sonnenschutzmitteln (Öl oder Creme) verursacht wurden, gelten als Sachbeschädigung. Die Reinigungs- oder Instandsetzungskosten hierfür werden direkt von der Kaution einbehalten.