Neues Gesetz verbietet Klimaanlagen an Fassaden ab 2025 in Kroatien

Drastische Änderungen für Vermieter in Kroatien: Das müssen Sie jetzt wissen!

Vermietung in Kroatien: Neue Gesetze & smarte Lösungen

Die Vermietung von Ferienimmobilien in Kroatien befindet sich im Umbruch. Mit den neuen Gesetzen, die das städtische Erscheinungsbild und die touristische Nutzung strenger regulieren, wächst der administrative Aufwand für Immobilieneigentümer enorm.

Wer seine Villa oder sein Apartment auf der Insel Krk heute noch profitabel und stressfrei vermieten möchte, kommt an professioneller Unterstützung und digitalen Prozessen nicht mehr vorbei. Hier erfahren Sie, was sich rechtlich ändert – und wie wir Ihnen als starker Partner vor Ort die Arbeit abnehmen.

Achtung Vermieter: Das neue Gesetz

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Kroatien ein neues Gesetz zur Gebäudeinstandhaltung in Kraft. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen von bis zu 10.000 Euro.

Die 80 % Zustimmungs-Regel

Die kurzfristige Vermietung von Wohnungen an Touristen wird streng reguliert. Künftig ist die schriftliche Zustimmung von 80 % der Miteigentümer eines Gebäudes zwingend erforderlich, bevor eine Einheit touristisch vermietet werden darf.

Klimaanlagen & Fassaden

Klimaanlagen und Satellitenschüsseln dürfen nicht mehr an straßenseitigen, sichtbaren Fassaden angebracht werden. Auch das eigenmächtige Schließen von Loggien oder Balkonen ohne Baugenehmigung und Miteigentümer-Zustimmung ist untersagt.

Mehr Regulierung? Zeit für smarte Lösungen!

Gesetzesänderungen, Gästekommunikation, Instandhaltung und Reinigung – die Anforderungen an Vermieter steigen. Machen Sie es sich leicht: Nutzen Sie unser lokales B2B-Netzwerk auf Krk und hochmoderne Automatisierungstools, um Ihr Feriendomizil effizient zu managen.